Die Stiftung zsge betreibt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich und den zürcherischen Bussenbehörden eine niederschwellige Bussensanlaufstelle. Es handelt sich dabei um eine Fachstelle für Fragen rund ums Thema Bussen und der Möglichkeit zur deren Begleichung.
Personen, bei denen ein Strafbefehlt vorliegt, erhalten die Möglichkeit, ein Gesuch zur Umwandlung der Busse resp. Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit an der Busseninformations- und anlaufstelle (BIAS) zu stellen. Eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ermöglicht der gebüssten Person eine Wiedergutmachung zu leisten und vermeidet, dass bei Nichtbegleichung der Busse und Geldstrafe eine kostenintensivere Freiheitsstrafe angeordnet werden muss.
Unser Zielpublikum sind Personen, die
Die Busseninformations- und Anlaufstelle informiert und berät Personen unentgeltlich über rechtliche Belange von Bussen und Geldstrafen sowie über die Möglichkeit, eine ausgesprochene Busse bzw. Geldstrafe gemäss Art. 79a StGB in einen gemeinnützigen Arbeitseinsatz umzuwandeln. Die MitarbeiterInnen leiten in Anwesenheit der interessierten Personen entsprechende Gesuche ein, planen die gemeinnützigen Einsätze und schliessen Arbeitsvereinbarungen ab. Dabei arbeiten sie eng mit den urteilenden und vollziehenden Behörden der Stadt und des Kantons Zürich zusammen.
An der Busseninformations- und Anlaufstelle können zudem Fragen in Zusammenhang mit zivil- und strafrechtlichen Forderungen geklärt werden.
Es braucht keine Voranmeldung. Die Öffnungszeiten lauten:
Montag, Dienstag, Donnerstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 – 11.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
zsge -
Bussenanlaufstelle
Kanonengasse 20
8004 Zürich
Tel. 044 296 80 00bussen@zsge.ch
Das Zewo-Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Hilfswerke aus. Sie erhalten das Gütesiegel nach erfolgreich bestandener Überprüfung duch die Zewo und werden regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln kontrolliert.
http://www.zewo.ch
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